Häufig gestellte Fragen
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung
Fragen Sie sich ob Sie Logopädie brauchen?
Was brauche ich, was muss ich zum 1. Termin mitnehmen:
vom Arzt ausgestellte Heilmittelverordnung, Befund/Befunde falls vorhanden (kann in der Praxis gerne kopiert werden), Medikamentenplan oder die Medikamente, wenn kein Plan vorhanden ist, falls vorhanden einen Befreiungsausweis für die Zuzahlung (kann gerne in der Praxis kopiert werden), bei Bedarf Brille oder Lesebrille.
In der ersten Therapiestunde wird ein ausführliches Eingangsgespräch durchgeführt, wo in einem Gespräch die Krankheitsgeschichte bzw. der Grund der Vorstellung näher beleuchtet wird. Dies beinhaltet die Eigenanamnese - die Schilderung der Problematik der Betroffenen (Patient), oder eine Fremdanamnese (durch Eltern, Kinder oder Angehörige) - und dient zur Einschätzung der zu behandelnden Symptome, evtl. Feststellung einer Ursache der zu behandelnden Symptome und zum persönlichen Kennenlernen.
Wir nehmen Ihr Anliegen sehr ernst. Diese Ergebnisse führen in Kombination mit dem ärztlichen Befund zur Auswahl von auf Sie speziell adäquaten und auf dem neuesten Stand von verschiedenen Behandlungsmethoden. Jede logopädische Therapie wird individuell nach aktuellen und anerkannten Therapiemethoden durchgeführt und mit Ihnen besprochen, wobei wir Ihre Wünsche und Anregungen gerne aufgreifen werden. Die logopädischen Übungen werden so angeleitet, dass sie auch selbstständig zu Hause im Rahmen Ihrer Möglichkeit durchgeführt werden können. Zum anderen wird im Gespräch auf Therapieverlauf sowie zu erwartende Erfolge eingegangen.
Nach Beenden der ersten verordneten Behandlungen (meist 10 - 11 Sitzungen) erhält Ihr Arzt, wenn der Arzt den Bericht verlangt, einen detaillierten Bericht. Darin wird der Verlauf der Behandlung geschildert und bei Bedarf eine Empfehlung zur Fortsetzung der Therapie gegeben. Der Arzt entscheidet dann, ob eine weitere Verordnung ausgestellt wird.
Verordnungsweg: Was muss ich tun, um Logopädie zu erhalten?
- Fachärzte für Allgemeinmedizin
- Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin
- Fachärzte für Hals- Nasen- Ohrenheilkunde
- Phoniater
- Fachärzte für Innere Medizin
- Fachärzte für Neurologie
- Fachärzte für Zahnheilkunde und Kieferorthopädie
Die Krankenkassen übernehmen bis zum 18. Lebensjahr in der Regel die Kosten für die logopädische Therapie. Als Erwachsener ist ein gesetzlich vorgeschriebener Betrag, der von der jeweiligen Kasse festgesetzt wird, als Zuzahlung zu leisten. Liegt eine Befreiung vor, ist der Patient von seiner Zuzahlungspflicht befreit. Privatpatienten bezahlen ihre Behandlungen laut Vertragsabkommen zwischen Praxis und Patienten selbst. Dazu werden Sie zu Beginn der Behandlung über die anfallenden Behandlungskosten informiert und können diese bei der zuständigen Kasse auf Kostenübernahme prüfen lassen. Die Beihilfe erstattet in der Regel die Behandlungskosten in Höhe der Beihilfehöchstsätze.
Der Beihilfesatz ist als Mindestsatz zu sehen und deckt bei weitem nicht die realen Kosten einer therapeutischen Einheit. Als Orientierung für die Festsetzung unserer Vergütung dienen uns die jeweils aktuell gültigen Sätze der gesetzlichen Krankenkassen. Unsere Gebühren für die Behandlung von privat versicherten Patienten liegen derzeit nur sehr gering über den gesetzlichen Krankenkassen. Wir schöpfen aber den möglichen Höchstsatz von 2,9 fachen bei Weitem nicht aus. Wir weisen daher ausdrücklich darauf hin, dass bei der Beihilfe versicherte Patienten für den Differenzbetrag zu unseren Sätzen selbst aufkommen müssen. Sie können den Differenzbetrag durch eine private Zusatzversicherung zur „Ergänzung nicht beihilfefähiger Aufwendungen“ auffangen. Abhängig davon, ob und wie Sie versichert sind, bekommen sie dann zu 100 % oder teilweise diese Kosten von ihrer Versicherung erstattet. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Kasse. Der Beihilfehöchstsatz von Privatpatienten wurde seit 1993 nicht erhöht!
Wir bitten Sie von möglichen Kostendiskussionen Abstand zu nehmen und Sie es sich wert sind, sich selbst und Ihren Kindern, eine qualitativ hohe Therapie in angenehmer Atmosphäre mit vielfältigen bereitgestellten Fördermitteln in Anspruch zu nehmen. Die Therapieeinheiten sind individuell auf den Patienten zugeschnitten. In der Regel finden Behandlungen ein bis zwei Mal pro Woche, in 30, 45 bis 60 minütigen Einheiten statt. Im Einzelfall besteht die Möglichkeit intensive Therapiephasen mit mehreren Sitzungen pro Woche durchzuführen. Die Festsetzung der Therapiefrequenz und Therapiedauer obliegt dem zuständigen Arzt. Wir legen hohen Wert darauf, die Angehörigen unserer Patienten durch gezielte Beratung und Information aktiv in die Therapie mit einzubeziehen.
Was ist Logopädie?
Die Logopädie beschäftigt sich in Theorie und Praxis mit
- Prävention = Krankheitsprävention (lat. praevenire = zuvorkommen, verhüten), ist die Vermeidung des Auftretens von Krankheiten und damit die Verringerung ihrer Verbreitung und die Verminderung ihrer Auswirkungen auf Morbidität = Krankheitshäufigkeit bezogen auf eine bestimmte Bevölkerungsgruppe und Mortalität = bezeichnet das Verhältnis der Anzahl der Sterbefälle zum Durchschnittsbestand einer Population = die Menge aller statistischen Einheiten der Bevölkerung
- Beratung
- Diagnostik - Befunderhebung
- Therapie und Rehabilitation, „Wiederherstellung“, die Teilhabe am Arbeitsleben und oder Teilhabe in der Gemeinschaft, die Lebensqualität der Menschen verbessern
- Störungen des Sprechens, Sprechstörung und Sprechtherapie
- Störung der Sprache, Sprachstörung und Sprachtherapie
- Störung des Schluckens, Schluckstörung und Schlucktherapie sowie Ess- und Futterstörung bei Kleinkindern
- Hörstörungen, Cochlea-Implantat bei Kindern und Erwachsenen
Hausbesuche
Der logopädische Hausbesuch kommt Patienten zugute, denen ein Transport in die Praxis nicht zugemutet werden kann (z.B. Bettlägrigkeit, stark eingeschränkte Fortbewegungsmöglichkeit).
Ein Hausbesuch muss vom behandelten Arzt mit entsprechender Begründung verordnet werden. Behinderte Kinder, die in einer Integrationseinrichtung sind, oder Kinder in Tagesstätten, können wir in der jeweiligen Einrichtung therapieren, da diese Kinder aufgrund des zu späten Nachhausekommens, meist nach 17:30 Uhr, keine oder nur geringe Möglichkeit mehr für eine Therapieeinheit vor Ort haben.
Eine Therapiequalität und Therapiemotivation seitens des Patienten in den Abendstunden ist abzuwägen. Für diese Kinder ist eine enge Zusammenarbeit mit Pädagogen, Erzieher und Ergo- oder Physiotherapeuten für eine positive, individuelle Geamtentwicklung des Kindes von großer Bedeutung.